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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
1. Veranstalter Veranstalter des jeweiligen Gewinnspiels ist die Schneider Marketing GmbH (nachfolgend „Veranstalter“), sofern in der jeweiligen Gewinnspielankündigung nichts Abweichendes angegeben ist. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. ⸻ 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen oder Unternehmen, die die in der jeweiligen Gewinnspielankündigung genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahmeberechtigung jederzeit zu überprüfen und entsprechende Nachweise anzufordern. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Personen, die unmittelbar an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind. ⸻ 3. Gewinn Art, Umfang und Inhalt des Gewinns ergeben sich aus der jeweiligen Gewinnspielankündigung. Ein Anspruch auf eine Barauszahlung, einen Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf Dritte besteht nicht, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. ⸻ 4. Teilnahmezeitraum Der Teilnahmezeitraum ergibt sich aus der jeweiligen Gewinnspielankündigung. Teilnahmen außerhalb des angegebenen Zeitraums können nicht berücksichtigt werden. ⸻ 5. Gewinnerermittlung Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Ablauf des Gewinnspiels anhand der in der jeweiligen Gewinnspielankündigung beschriebenen Kriterien. Die Entscheidung des Veranstalters ist im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften endgültig. ⸻ 6. Benachrichtigung des Gewinners Der Gewinner wird über den im Gewinnspiel angegebenen Kommunikationsweg informiert. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung oder kann der Gewinn aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder angenommen werden, kann der Veranstalter einen anderen Gewinner auswählen. ⸻ 7. Vorbehalt der abschließenden Gewinnerprüfung Die Auswahl eines Gewinners erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach der Gewinnerermittlung zu überprüfen, ob sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und ob einer Gewinnvergabe rechtliche, tatsächliche oder sachliche Gründe entgegenstehen. Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die einer Gewinnvergabe entgegenstehen, ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinner von der Gewinnvergabe auszuschließen und den Gewinn an einen anderen Teilnehmer zu vergeben. Ein Anspruch auf den Gewinn entsteht erst nach Abschluss dieser Prüfung und ausdrücklicher Bestätigung durch den Veranstalter. ⸻ 8. Ausschluss von Teilnehmern Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit vom Gewinnspiel oder von der Gewinnvergabe auszuschließen, insbesondere wenn: * gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wurde; * falsche, irreführende oder unvollständige Angaben gemacht wurden; * Manipulationsversuche oder sonstige missbräuchliche Einflussnahmen vorliegen; * gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde; * sich Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter, dessen Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern beleidigend, rufschädigend oder in sonstiger Weise unangemessen verhalten; * berechtigte wirtschaftliche oder geschäftliche Interessen des Veranstalters erheblich beeinträchtigt werden; * die Teilnahmevoraussetzungen nachträglich entfallen; * der Teilnehmer – sofern das jeweilige Gewinnspiel ausschließlich für Bestandskunden bestimmt ist – zum Zeitpunkt der Gewinnvergabe kein aktiver Kunde des Veranstalters mehr ist; * der Teilnehmer Leistungen einer konkurrierenden Agentur oder eines vergleichbaren Dienstleisters beauftragt oder mit einem solchen Unternehmen zusammenarbeitet und dadurch Zweck oder Durchführung des Gewinnspiels wesentlich beeinträchtigt werden; * sonstige sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen, aufgrund derer eine Gewinnvergabe nach Auffassung des Veranstalters nicht im Sinne des Gewinnspiels oder einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wäre. Ein Ausschluss ist sowohl vor als auch nach der Bekanntgabe des Gewinners möglich. ⸻ 9. Durchführung des Gewinns Die konkrete Durchführung des Gewinns erfolgt nach Abstimmung zwischen dem Veranstalter und dem Gewinner. Kommt der Gewinner seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder kann der Gewinn aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, kann der Gewinn ersatzlos verfallen oder einem anderen Teilnehmer zugesprochen werden. ⸻ 10. Änderung, Aussetzung oder Beendigung des Gewinnspiels Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein Gewinnspiel jederzeit aus sachlichem Grund anzupassen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Hieraus entstehen gegenüber dem Veranstalter keine Ansprüche. ⸻ 11. Haftung Der Veranstalter haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dies vorsehen. ⸻ 12. Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen. ⸻ 13. Rechtsweg Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels, der Gewinnerermittlung sowie der Gewinnvergabe ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. ⸻ 14. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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